06.07.21

Innoscheck_2020

Innovationsscheck 10.000 Euro

Die neue Förderlinie „Innovationsscheck € 10.000,-“ kann von Klein- und Mittelunternehmen sowie von wirtschaftlich tätigen Vereinen im elektronischen Kundenzentrum der FFG unter https://ecall.ffg.at  laufend beantragt werden. 

Pro Jahr kann ein Innovationsscheck bezogen werden

Die Förderhöhe ist bis max. 10.000 Euro individuell nutzbar. 80 % der Kosten können mit dem Scheck bezahlt werden (förderbare Gesamtkosten 12.500 Euro) 20 % der Kosten sind als Selbstbehalt vom Unternehmen zu tragen.

Lösen Sie Ihren Innovationsscheck ein!

Der Innovationsscheck kann unter anderem für die Erstellung von Prototypen, für Ideenstudien sowie für Vorbereitungsarbeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben genutzt und bei Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingelöst werden. 

Weiterführende Informationen

Für weitere Fragen erreichen Sie uns auch gerne unter 057755-5000 bzw. unter innovationsscheck@ffg.at.

Diese Unternehmen setzten beispielsweise bereits in Zusammenarbeit mit der FH CAMPUS 02 auf den Innovationsscheck:

Alarm-pre-recording

Die Firma DAM - Dynamic Assembly Machines ist in den Bereichen Automotive Testing und Automotive Assembly tätig. Ein zentrales Thema bei all diesen Tests ist die Minimierung von Standzeiten der Maschinen im Fehlerfall. Informationen über Fehlerbild und Fehler-/Störungsursache zum Fehlerzeitpunkt sind daher unerlässlich für das Wartungsteam zur Rekonstruktion, Ursachenfindung und Lösung des Problems. Genau an dieser Stelle setzte im Rahmen eines Innovationsschecks die Unterstützung bei der Entwicklung des Alarm-Prerecording-Systems durch das Team der Studienrichtung Automatisierungstechnik der FH CAMPUS 02 an. Das gemeinsam erfolgreich entwickelte System ermöglicht dem Wartungsteam so zu sagen "in die Vergangenheit" und auf die Entstehung des Fehlerfalls zu blicken. Darüber hinaus unterstützt es den Anwender bei einer verbesserten Fehlerfindung.

Intelligenter Datenreduktionsalgorithmus

Aufgrund der ständig zunehmenden Datenmengen bei automatisierten Systemen im privaten und industriellen Bereich und der damit verbundenen Probleme wie z. B. hohe Netzlasten und entsprechend geringere Übertragungsgeschwindigkeiten wurde von der Firma Axtesys GmbH ein Algorithmus zur effektiven und intelligenten Komprimierung von Messdaten entwickelt. Im Zuge eines Innovationsschecks wurde dieser intelligente Datenkompressions-Algorithmus (IDR) durch das Team der Studienrichtung Automatisierungstechnik der FH CAMPUS 02 in unterschiedlichen Systemen bzw. Settings getestet. Durch diese Analysen konnte der gegenständliche IDR-Algorithmus auf seine Anwendungs- und Optimierungsmöglichkeiten untersucht werden. Die erarbeitenden Optimierungsempfehlungen stellen die Grundlage für die Weiterentwicklung des Produktes dar. Darüber hinaus wurde ein universeller Sensor-Demonstrator mit angepasster C#-Software entwickelt, der das Potential sowie die Funktionsweise des IDR-Algorithmus anschaulich darstellt.  

Kühlschrankerweiterungsmodul mit automatischer Entnahmeerkennung

Mit Hilfe des Innovationsschecks konnte das Team der Studienrichtung Automatisierungstechnik der FH Campus 02 die Konzeptentwicklung eines intelligenten Kühlschrankerweiterungsmoduls mit automatischer Entnahmeerkennung von Getränken im Auftrag der Firma Limonade Brantl GmbH erfolgreich umsetzen. Die ganzheitliche Entwicklung und Herstellung eines Prototyps baute auf den untersuchten Teilbereiche Entnahmeerfassung (über eine Wiegezelle), Kundenidentifikation (per RFID-Schnittstelle) und mechanischer Aufbau inkl. der Türverriegelung auf. Dabei wurde sowohl die Hard- wie auch Software weitgehend in den Laboren der FH CAMPUS 02 entwickelt bzw. hergestellt. Aufbauend auf diesen Prototyp wurden im Zuge eines Folgeprojektes weitere Optimierungen durchgeführt und eine Kleinstserie der Erweiterungsmodule für Feldtests hergestellt.

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28.04.21

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Fördermöglichkeit für KMU im Bereich Robotik

Im Rahmen des EU-Projekts DIH² läuft aktuell der zweite OpenCall für eine Förderung um die Produktion von KMU durch Robotik und intelligente IoT-Lösungen agiler zu machen. Die Förderung von 248.000 Euro (100% Förderquote!) wird insgesamt 15 Konsortien aus 17 unterschiedlichen europäischen Ländern gewährt. Ziel ist es, die Förderungen gleichmäßig auf die Länder zu verteilen und Österreich ist eines davon!

Im Konsortium müssen mindestens folgende KMU enthalten sein:

  • Ein KMU mit einer Produktion (aus Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Estonia, Hungary, Latvia, Romania, Slovakia, Slovenia, Austria, Denmark, France, Germany, Italy, Sweden, Serbia) und
  • Ein KMU, das als Technologieanbieter agiert (z. B. Systemintegrator, Automatisierer, ...).
  • Es kann auch noch zusätzlich ein dritter Partner dabei sein.

Wesentliche Anforderungen an die eingereichten Projekte:

  • Der Einsatz von Robotik im agilen Produktionsprozess eines KMU.
  • Eine Verwendung der offenen und kostenlosen IoT-Plattform FIWARE durch den Technologieanbieter (ebenfalls ein KMU), um die Produktion zu überwachen/steuern/optimieren. Hier erhalten die KMU im Rahmen des Projekts selbstverständlich kostenlose Unterstützung durch Experten.
  • Ein Plan, wie diese IoT Lösung später auch bei anderen Kunden eingesetzt werden kann.

Fokus:

Die Produktion von KMU durch Robotik und IoT Plattform agiler zu machen.

Zum Zeitplan:

Bis 30. Juni 2021 muss ein Kurzantrag eingereicht werden in Form von Powerpoint-Folien. Einen Link zur Vorlage finden Sie hier. Im Juli erhalten die Bewerber die Rückmeldung, ob sie in die zweite Runde kommen, also die Projekte ausreichend zum Thema passen bzw. die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Im nächsten Schritt muss das Projekt noch etwas detaillierter ausgearbeitet und beim Jury Day Anfang Dezember präsentiert werden. Das ist die erste Phase des Projekts und wird mit 3.500 Euro pro Konsortium gefördert.

Mitte Jänner 2022 starten dann die Projekte mit den KMUs und laufen bis Mitte September 2022. In dieser zweiten Phase erhalten die Konsortien 200.000 Euro Förderung und optional zusätzliche Leistungen im Wert von 6.000 Euro.

Anschließend erhalten die Technologieanbieter noch bis Mitte Dezember 2022 Unterstützung um aus den individuellen Lösungen wiederverwendbare Produkte zu generieren und zusätzliche Kunden anzusprechen. Für diese dritte Phase sind 38.500 Euro für den Technologieanbieter vorgesehen.

Das Linz Center of Mechatronics (LCM) ist der Ansprechpartner für die österreichischen Bewerber und unterstützt kostenlos und unverbindlich bei Fragen rund um die Antragstellung und während des Projekts.

Linz Center of Mechatronics GmbH

Altenbergerstraße 69,| 4040 Linz

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01.12.20

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Horizon Europe – neues EU-Rahmenprogramm ab 2021

Dieses Nachfolgeprogramm von Horizon 2020 richtet sich an Forscher, Innovator und Entscheidungsträger aus Start-Ups, KMU, Großunternehmen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten.

Wir haben für Sie die Videoaufzeichnung und die Präsentationsfolien der steirischen Auftaktveranstaltung zum neuen EU-Rahmenprogramm vom 19. November 2020 "Welcome Horizon Europe":

Weitere Informationen

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08.09.20

Webinar Investitionsprämie

Investitionsprämie

Am 1. September gab es ein Webinar zum Thema Investitionsprämie.

Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln, hat die österreichische Bundesregierung einige investitionsfördernde Maßnahmen beschlossen. Eine davon ist die in bar auszuzahlende Investitionsprämie in Höhe von 7 % bzw 14 %. Sie veranlasst Unternehmen darüber nachzudenken, etwaig aufgeschobene Investitionen doch wieder wie geplant umzusetzen. "Die Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden", so Christian Braunig, Steuerberater bei CONFIDA Graz, im Webinar und erklärt weiter: "Auch Förderungen der SFG werden durch die Investitionsprämie nicht geschmälert und sie ist steuerfrei. Die Prämie kürzt die Anschaffungskosten nicht und die Abschreibungen bleiben steuerwirksam."

Allerdings müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Beispielsweise dürfen die ersten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition erst mit Anfang August gesetzt werden. Auch der Corona-Fixkostenzuschuss birgt nach wie vor etliche ungeklärte Praxisfragen in sich. "Mit den ersten Maßnahmen muss aber bis 1. März 2021 begonnen werden", sagt Braunig und weist auch darauf hin: "Anträge für die Investitionsprämie müssen bis spätestens 28. Februar 2021 gestellt werden. Ein Unternehmen kann auch mehrere Anträge stellen. Für die Umsetzung der Investitionsvorhaben bis 20 Millionen Euro haben Unternehmen bis 28. Februar 2022 Zeit. Unternehmen mit Investitionsprojekten zwischen 20 Millionen und 50 Millionen Euro haben bis 28. Februar 2024 Zeit für deren Umsetzung."

Die Unterlagen für die Investitionsprämie können gerne bei der Plattform Automatisierungtechnik per Mail an info@atstyria.at oder telefonisch unter +43 316 601 561 angefordert werden.

Alle weiteren Infos finden Sie unter aws Investitionsprämie.

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08.06.20

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FFG bittet zum Griff in den Fördertopf

Sie tüfteln an Projekten, die zur Steigerung der Produktivität und zur Sicherung des Wirtschaftswachstums beitragen? Dann sollten Sie sich für die 36. Ausschreibung "Produktion der Zukunft" der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG interessieren.

Mix an Förderinstrumenten

Eingereichte Projekte sollen Umwelt- und Klimaziele berücksichtigen sowie auf die Förderung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, den Humanressourcenaufbau oder den Aufbau von Forschungsinfrastruktur abzielen. Um den vielfältigen Anforderungen zu entsprechen, werden im Rahmen der 36. Ausschreibung themenspezifische Formate in einem passenden Mix an Förderinstrumenten angeboten. Dafür werden heuer insgesamt 14 Millionen Euro für themenspezifische nationale Fördermaßnahmen bereitgestellt: Industrie 4.0, Nanotechnologie, Photonik, Smarte Textilien, Biobasierte Industrie und eines Innovationslabors zum Thema Bioraffinerie.

Die Einreichfrist endet am 15. September 2020, 12:00 Uhr. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden im Dezember 2020 an die Förderwerber kommuniziert.

Alle weiteren Infos zur Ausschreibung: https://www.ffg.at/produktion-der-zukunft-das-foerderprogramm

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04.06.20

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H2020 Ausschreibung: Marie Sklodowska-Curie Indivdual Fellowships

Internationale Forscher für Ihr Unternehmen: Ausschreibung zu Individual Fellowships

Aktuell können Unternehmen wieder gemeinsam mit herausragenden internationalen Forschern einen Antrag für ein „Marie Sklodowska-Curie Individual Fellowship“ einreichen und sich damit für 1 bis 3 Jahre Forschungsexpertise aus dem Ausland ins Unternehmen holen.

Die Förderung umfasst Zuschüsse zu den Personalkosten der Fellows (für AT rund 61.500 EUR / Jahr plus monatliche Zuschüsse zu Mobilität und, wenn relevant, Familie); für Aufwendungen im Zusammenhang mit den Forschung- und Trainingsaktivitäten (9.600 EUR / Jahr) sowie zu Management- und Overheadkosten (7.200 EUR / Jahr). Einreichfrist ist der 9. September 2020.

Die Wahl des Forschungsthemas ist frei. Wichtig ist, dass die Expertise der/des Fellows (i.d.R. Post-Doc) und die inhaltliche Ausrichtung des Projekts sehr gut zum Profil des Unternehmens passt, an dem das Fellowship angesiedelt sein soll, und dass der/die Fellow während des Fellowships sehr gut in das Unternehmen integriert und betreut wird. Beispiele geförderter Projekte: in Österreich, Deutschland und der Schweiz und europaweit.

Weitere Details und Unterstützung in der Antragstellung finden Sie bei der Nationalen Kontaktstelle für Marie Sklodowska-Curie Maßnahmen in Österreich: https://www.ffg.at/ausschreibungen/horizon2020_msca-if-2020

Tipp:

Um hochqualifizierte Post-Docs zu erreichen, empfiehlt sich neben der Suche über Kooperationspartner aus der Forschung im In- und Ausland auch das Portal EURAXESS, das von mittlerweile vielen Post-Docs im weltweit als Informationsquelle genutzt wird und auf dem es einen eigenen Bereich für sogenannte „Hosting offers“ gibt, auf dem auch Unternehmen aktiv ihre Bereitschaft als Gastorganisation für ein Individual Fellowship platzieren können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.

https://euraxess.ec.europa.eu/jobs/hosting/search

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04.06.20

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FFG – Digitalisierungsförderungen neu

Rund acht Millionen Euro stehen im Rahmen folgender Programme zur Verfügung:  

  1. Forschungskompetenzen für die Wirtschaft:
    Damit werden Betrieben maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote ermöglicht. Die Schwerpunkte liegen auf E-Commerce, Cyber-Security und Smart Factory. Das BMDW stellt mehr als fünf Millionen Euro bereit: Für die Schiene "Qualifizierungsnetze" (5. Ausschreibung) 4,1 Millionen Euro und für die "Qualifizierungsseminare mit Bildungs.Prämie" (7. Ausschreibung) eine Million Euro. Der Start der Ausschreibungen erfolgt am 12. Mai 2020.
    Mehr Informationen: https://www.ffg.at/forschungskompetenzen-fuer-die-wirtschaft
  2. Digital Pro Bootcamps:
    Zur gezielten Stärkung der digitalen Kompetenz in Betrieben mit den Schwerpunkten E-Commerce, Cyber-Security und Smart Factory. Für die mittlerweile 2. Ausschreibung steht rund eine Millionen Euro (Mittel der Nationalstiftung mit BMDW-Unterstützung eingeworben) zur Verfügung. Die Ausschreibung ist geöffnet.
    Mehr Informationen: https://www.ffg.at/ausschreibungen/digital-pro-bootcamps-2-ausschreibung
  3. Laura Bassi 4.0 – Digitalisierung chancengerecht gestalten:
    Für die 2. Ausschreibung stehen zwei Millionen Euro (Mittel der Nationalstiftung mit BMDW-Unterstützung eingeworben) zur Verfügung. Das Programm richtet sich insbesondere an KMU, die einen Beitrag zur Gestaltung einer chancengerechten digitalen Zukunft leisten wollen. Die Ausschreibung ist geöffnet.
    Mehr Informationen: https://www.ffg.at/laura-bassi-4.0-2-ausschreibung

Digitalisierung europäisch gestalten - Digital Europe Programme

Auch auf europäischer Ebene gibt es große Anstrengungen, die Digitalisierung voranzutreiben. Eines der wesentlichen europäischen Förderprogramme zur Umsetzung der europäischen Digitalpolitik ist das "Digital Europe Programme" (2021-2027) mit einem geplanten Gesamtbudget von 9,2 Milliarden Euro. Es wird in Österreich vom BMDW koordiniert. Mit den nationalen Förderungen (z. B. Digital Innovation Hubs) wird in Österreich der Boden aufbereitet, damit sich Forschungseinrichtungen und Unternehmen auch erfolgreich für europäische Fördermittel (z. B. in den europäischen Digital Innovation Hubs) bewerben können. Die FFG unterstützt als Nationale Kontaktstelle die Forschenden und Unternehmen mit umfassenden Informations- und Serviceleistungen.
Mehr Informationen: www.ffg.at/Europa/FP9_DigitalEurope

Kontakt bei Rückfragen:

Mag. Doris Url
Zentrales Förderungsservice
T +43 316 601 626
Fax +43 316 601 599
E foerderungen@wkstmk.at

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03.12.19

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Steuersprechtage im Jänner und Februar 2020

In den Monaten Jänner und Februar 2020 werden an folgenden Tagen Steuersprechtage in den Regionalstellen abgehalten:

Jänner:
09.01.2020 (vormittags) Leoben
09.01.2020 (nachmittags) Bruck - Mürzzuschlag
10.01.2020 Südoststeiermark
30.01.2020 (vormittags) Weiz
30.01.2020 (nachmittags) Hartberg - Fürstenfeld

Februar:
06.02.2020 (vormittags) Leoben
06.02.2020 (nachmittags) Bruck - Mürzzuschlag
14.02.2020 Südoststeiermark
27.02.2020 (vormittags) Weiz
27.02.2020 (nachmittags) Hartberg - Fürstenfeld

Da die Sprechtage nur bei Bedarf abgehalten werden, wird um entsprechende Voranmeldung in der jeweiligen Regionalstelle gebeten.

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31.05.19

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Neue aws Schutzrechtprogramme

Die aws positioniert sich als Partnerin für innovationsstarke Unternehmen. Diese stellen sich meist auch Fragen zum Schutz Ihrer Innovationen:

  • Wie kann ich meine Erfindung bestmöglich gegen Nachahmung schützen?
  • Sollte ich ein Patent oder eine Marke anmelden?
  • Würde mein Unternehmen durch ein Patent für Investoren attraktiver?
  • Würde mir der Hinweis darauf, dass meine Technologie patentiert ist, im Marketing oder im Vertrieb helfen?
  • Kann ich durch die Vergabe von Lizenzen auf Patente zusätzliche Einnahmen generieren?

Die aws hat basierend auf diesen Fragen drei Förderungsprogramme kreiert:

  • Das Förderungsprogramm aws IP.Coaching, bietet die Möglichkeit gemeinsam mit Expertinnen und Experten der aws eine auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmte Schutzrechtsstrategie zu entwickeln. Als zusätzlicher Vorteil warten finanzielle Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro für die Anmeldung von Schutzrechten auf Sie! Bis zum 28. Juni 2019 haben Sie im aktuellen Call die Chance, zum Zug zu kommen.
  • Oder denken Sie über eine Veräußerung Ihrer patentierten Technologien nach. Hier kann Sie die aws mit dem Förderungsprogramm aws IP.Market beim Finden von externen Verwertungspartnern und bei der Finanzierung der Patentierungskosten mit Zuschüssen von bis zu 200.000 Euro unterstützen. 
  • Um Technologien zu finden und zu lizenzieren kann die aws Ihnen im Rahmen des Förderungsprogramms aws License.IP helfen. Auch hier können die anfallenden Finanzierungskosten mit Zuschüssen von bis zu 200.000 Euro gefördert werden. 

Bei aws IP.Market und aws License.IP ist eine Einreichung laufend möglich.

Genauere Informationen erhalten Sie direkt bei der aws oder wir bieten Ihnen gerne an, dass wir Ihre Überlegungen und Ideen unverbindlich gemeinsam durchleuchten sowie Möglichkeiten im Rahmen der aws-Programme oder anderen Fördermöglichkeiten evaluieren.

Ansprechpartner:

Mag. Christian Kranz
CONFIDA Unternehmensberatung
8010 Graz; Herrengasse 13
T +43 316 817 666 0
M +43 678 12 13 261
E christian.kranz@confida.at
W www.confida.at

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04.02.19

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Neuerungen in 2019 bei ERP-Krediten

In Anlehnung an den Artikel vom letzten Newsletter (siehe unten), hat die AWS Mitte Februar folgende Änderungen bei ERP-Krediten veröffentlicht, welche ab sofort gültig sind. Die Obergrenze des „aws erp-Kleinkredites“ wurde verdoppelt. Damit sind Kreditzusagen für kleine Unternehmen und Neugründungen bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio. innerhalb weniger Tage möglich. Für höhere Kreditsummen bietet der aws erp Wachstums- und Innovationskredit, der auch für mittlere und große Unternehmen offensteht, erstmals die Flexibilität, Tilgungs- und tilgungsfreie Zeit frei zu wählen. Ab sofort sind auch Kredite für nicht aktivierungsfähige Wachstums- und Innovationsmaßnahmen, die mit einem Investitionsprojekt einhergehen, möglich, so dass der Finanzierungsbedarf der Unternehmen gesamthaft bedient werden kann. Finanzierbare Projekte sind zum Beispiel folgende:
  • Neugründungen und Betriebsansiedelungen
  • Produkt- und Verfahrensinnovationen
  • innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse
  • Zukauf und Adaption neuer Technologien
  • Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • damit einhergehende nicht aktivierungsfähige Innovations- und Wachstumsmaßnahmen
  • Direktinvestitionen im Ausland
  • Errichtung und Erweiterung von Gründer- und Innovationszentren
  • Übernahme von Anteilen an einem Unternehmen
  • F&E-Projekte
Je nach Art des Kredites bzw. Vorhaben beträgt die Laufzeit bis zu 10 Jahre. Die fixe Verzinsung beginnt ab 0,75% pa. Es sind auch tilgungsfreie Zeiten am Beginn möglich. Gerne bieten wir Ihnen an, dass wir Ihr Projekt unverbindlich gemeinsam durchleuchten und Möglichkeiten im Rahmen des ERP-Programmes evaluieren. Ansprechpartner: Mag. Christian Kranz CONFIDA Unternehmensberatung 8010 Graz • Herrengasse 13 • Austria T +43 316 817 666 0 • M +43 678 12 13 261 christian.kranz@confida.at • www.confida.at  

ARTIKEL VOM LETZTEN NEWSLETTER

ERP-Kredite sind ein Finanzierungsinstrument für Wachstums- und Innovationsprojekte, die im Verhältnis zur Größe und zur Finanzierungskraft der Unternehmen hohe Volumina erreichen. Das Instrument Kredit setzt bei der Finanzierungssituation der Unternehmen an und zielt auf
  • die Erleichterung des Zugangs zur Finanzierung
  • die Verbesserung der Finanzierungsstruktur und
  • die Senkung der Kosten der Finanzierung.
Programmatische Schwerpunkte für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen sind:
  • Wachstumsfinanzierung für Gründer und Kleinunternehmen
  • Nachhaltiges Wachstum von KMU und mittelständischen Unternehmen und Smart Specialisation
  • Intelligentes Wachstum durch Investitionen zur Verbesserung der technologischen Basis und der F&E Infrastruktur
  • Einführung von neuen Produkten und Dienstleistungen
  • Digitalisierung und Industrie 4.0
  • Stärkung der Innovationsleistung österreichischer Industrie durch Kooperationen mit Infrastrukturbetreibern
  • Nachhaltiges Wachstum durch ressourcenschonende und energieeffiziente Verfahren
  • Nutzung von Absatzpotenzialen in geographisch neuen Märkten
  • Neue Mobilitätskonzepte – Elektromobilität
In Regionalförderungsgebieten kann der ERP-Kredit uU auch von Großunternehmen in Anspruch genommen werden. Je nach Art des Kredites bzw. Vorhaben beträgt die Laufzeit bis zu 10 Jahre. Die fixe Verzinsung beginnt ab 0,75% p.a. Es sind auch tilgungsfreie Zeiten am Beginn möglich. Gerne bieten wir Ihnen an, dass wir Ihr Investitionsprojekt gemeinsam durchleuchten und Möglichkeiten im Rahmen des ERP-Programmes evaluieren. Foto: Adobe Stock
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05.02.19

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Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme für 2018 und 2019

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, haben sich auch einige Anpassungen in den Ausschreibungsdokumenten der FFG ergeben. Auf der Informationsseite "Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme" finden Sie alle aktuellen Unterlagen in einer Übersicht zum Download. Zusätzlich stehen Ihnen auch Hilfestellungen wie beispielsweise zu FFG-Richtlinien oder Kostenleitfäden zur Verfügung. Hier geht's zu den Ausschreibungsdokumenten der Basisprogramme für 2018 und 2019.      
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03.12.18

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Beantragung der Forschungsprämie bereits unmittelbar nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich

Haben Sie Aufwendungen für Forschungen und experimentelle Entwicklungen? Dann können Sie jetzt eine Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent der Forschungsaufwendungen beanspruchen!  Die Forschungsprämie kann sowohl für eine eigenbetriebliche Forschung als auch für eine in Auftrag gegebene Forschung beantragt werden. Bei eigenbetrieblicher Forschung handelt es sich um systematische Forschungen und experimentelle Entwicklungen unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte durch das Unternehmen selbst. Begünstigte Aufwendungen für die eigenbetriebliche Forschung sind:
  • Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, ebenso Honorare aus entsprechenden Werkverträgen
  • Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig (d.h. mindestens die halbe Nutzungsdauer, Grundstücke und Gebäude mindestens 10 Jahre) der Forschung und experimentellen Entwicklung dienen
  • Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
  • Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind (z.B. Kosten des Lohnbüros, soweit sie auf Forschungspersonal entfallen, anteilige Verwaltungskosten, nicht jedoch Vertriebskosten)
Begünstigte Aufwendungen für Auftragsforschung sind die von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer, maximal eine Million Euro pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate). Die Prämie ist nicht steuerpflichtig (keine Betriebseinnahme). Die Forschungsprämie kann frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres auch schon vor Einreichung der Körperschaftsteuererklärung und spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des entsprechenden Bescheides (Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid, Feststellungsbescheid für Personengesellschaften) beansprucht werden. Die Beschreibungen der Schwerpunkte/Projekte für die Erlangung des Jahresgutachtens der FFG können schon vor Ablauf des Wirtschaftsjahres vorbereitet werden um die Geltendmachung der Forschungsprämie zu beschleunigen. Das Jahresgutachten der FFG kann bereits beantragt werden, wenn die Höhe der Bemessungsgrundlage zwar noch nicht exakt, aber bis auf eine Abweichung von 10 Prozent feststeht. Ansprechpartner: Mag. Alexandra Stangl CONFIDA Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH Standort Graz:• Herrengasse 13 • 8010 Graz T +43 316 817 666 0 • M +43 664 840 713 6 alexandra.stangl@confida-unternehmensberatung.at • www.confida.at Foto: Adobe Stock
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27.11.18

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Bringen Sie Ihre Steuern auf Vordermann!

Das Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Steiermark lädt zu den Steuersprechtagen in den Regionalstellen.  Bald steht die Steuererklärung für das Jahr 2018 auf dem Programm! Lassen Sie sich in den Regionalstellen der Wirtschaftskammer Steiermark von Experten beraten.

Termine für Jänner

17. Jänner 2019 (vormittags) in Leoben 17. Jänner 2019 (nachmittags) in Bruck - Mürzzuschlag 18. Jänner 2019 in der Südsteiermark 31. Jänner 2019 (vormittags) in Weiz 31. Jänner 2019 (nachmittags) in Hartberg - Fürstenfeld

Termine für Februar

14. Februar 2019 (vormittags) in Leoben 14. Februar 2019 (nachmittags) in Bruck - Mürzzuschlag 22. Februar 2019 in der Südsteiermark 28. Februar 2019 (vormittags) in Weiz 28. Februar 2019 (nachmittags) in Hartberg - Fürstenfeld Da die Sprechtage nur bei Bedarf abgehalten werden, wird um entsprechende Voranmeldung in der jeweiligen Regionalstelle gebeten.
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31.10.18

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Jetzt FFG Early Stage Förderung beantragen!

Sind Sie ein Unternehmen, das zukunftsträchtige Entwicklungen erforschen oder in neue Geschäfts- und Technologiefelder vordringen will? Dann holen Sie sich die FFG Early Stage Förderungen für industrielle Forschung! Die Förderungslinie Early Stage richtet sich an Unternehmen, die in einem bestimmten Technologie- bzw. Geschäftsfeld mit hohem Wachstumspotenzial eine fundierte Know-how-Basis für aufbauende Vorhaben zur Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklung legen wollen. Insbesondere richtet sich der Fokus auf:
  • Unternehmen, die die Grundlagen für zukunftsträchtige Entwicklungen erforschen wollen,
  • Unternehmen, die in neue Geschäfts- bzw. Technologiefelder vordringen wollen,
  • F&E-intensive Gründungsunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial.
Mit der Förderungslinie "Early Stage" werden folgende konkrete Ziele verfolgt:
  1. Mobilisierung des Potenzials von Unternehmen zur Durchführung eigener grundlagennaher Forschung als Voraussetzung für die Umsetzung radikaler und ambitionierter Innovationsstrategien an der technologischen Grenze.
  2. Stärkung der Wissensbasis von Unternehmen als Voraussetzung zur Erschließung neuer Technologiefelder und Märkte.
  3. Erhöhung der F&E&I-Dynamik  Unternehmen werden in die Lage versetzt, früher und systematischer auf neue Innovationstrends und Marktchancen zu reagieren.

Was sind Unternehmensprojekte der industriellen Forschung?

Ein Unternehmensprojekt der industriellen Forschung ist ein innovatives Forschungsvorhaben, das in überwiegendem Ausmaß im eigenen Betrieb durchgeführt wird. Es fällt in den Bereich der Forschungskategorie "Industrielle Forschung" (IF). Die Förderungswerbenden realisieren das Vorhaben dabei maßgeblich selbst und tragen dafür auch das inhaltliche und wirtschaftliche Risiko. Die Kategorie "Industrielle Forschung" hat folgende Merkmale:
  • Im Mittelpunkt stehen planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten.
  • Industrielle Forschung findet überwiegend im Labor bzw. Labormaßstab statt.
  • Das Entwicklungsrisiko ist höher als bei experimenteller Entwicklung.
  • Sie ist technisch weniger ausgereift bzw. hat einen geringeren Technologiereifegrad.
  • Die zeitliche Entfernung zum Markt ist größer.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt in der Regel für
  • Großunternehmen: 40 %
  • Mittlere Unternehmen: 60 %
  • Kleine Unternehmen: 70 %
Dem höheren Forschungs- und Entwicklungsrisiko trägt die FFG mit den erhöhten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen Rechnung. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Projekt den Ansprüchen der "Industriellen Forschung" genügt, bieten wir gerne einen kostenlosen Projektcheck an. Ansprechpartner: Mag. Christian Kranz CONFIDA Unternehmensberatung 8010 Graz • Herrengasse 13 • Austria T +43 316 817 666 0 • M +43 678 12 13 261 christian.kranz@confida.at • www.confida.at Foto: Adobe Stock
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31.10.18

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EU fördert bahnbrechende und marktnahe Innovationen

Bevor im Jahr 2021 das neunte EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation unter dem Namen "Horizon Europe" mit einem Gesamtbudget von 100 Milliarden Euro startet, gibt es 2019 und 2020 nochmals die Möglichkeit, im traditionellen KMU Instrument einzureichen. Das Budget dafür beträgt 550 Millionen Euro.

Es gibt zwei Programmlinien mit folgenden Schwerpunkten:

Phase 1: Förderung von Konzept- und Machbarkeitsstudien mit einer pauschalierten Unterstützung von 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 6 Monaten. Phase 2: Förderung von Demonstrations-, Test-, Pilotierungs- und Skalierungsprojekten mit einer 70-prozentigen Förderung bis zu 2,5 Millionen Euro und Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten. Die Antragsteller kommen aus ganz Europa und der Wettbewerb ist groß. Daher werden nur die überzeugendsten Anträge gefördert, nachdem sie von einem internationalen Expertenteam bewertet wurden.

Das sollten Sie beachten

Wichtig für einen erfolgreichen Antrag ist in erster Linie ein passendes Projekt. Dem Thema sind keine Grenzen gesetzt, die Chancen sind jedoch größer, wenn Sie gesellschaftlich relevante und dringliche Probleme lösen. Die Anträge sind mittlerweile aber nicht nur inhaltlich, sondern auch in Bezug auf die Adressierung der  Evaluierungskriterien auf einem hohen Niveau. Wir empfehlen daher eine gezielte Vorbereitung. Die FFG auf Bundesebene und die SFG auf regionaler Ebene unterstützen hier mit ihrer Erfahrung und bieten erste Beratungen, finale Proposalchecks und Workshops an. Das Aufsetzen eines Projektes sowie das Schreiben kann im Unternehmen selbst oder von externen Experten gemacht werden. Hierfür gibt es auch finanzielle Unterstützung der SFG. Je nach Ausgereiftheit des Projektes, bereits vorhandenen Businessplänen und einer Programmlinie muss mit mindestens drei Monaten Vorbereitungszeit gerechnet werden.

Die nächsten Einreichtermine für 2019 sind:

Phase 1: 13. Februar 2019 7. Mai 2019 5. September 2019 6. November 2019 Phase 2: 9. Jänner 2019 3. April 2019 5. Juni 2019 9. Oktober 2019 Ansprechpartner: Mag. Christian Kranz CONFIDA Unternehmensberatung 8010 Graz • Herrengasse 13 • Austria T +43 316 817 666 0 • M +43 678 12 13 261 christian.kranz@confida.at • www.confida.at Foto: Adobe Stock  
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27.09.18

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Die FFG Beiratstermine 2019 stehen fest

Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) hat kürzlich die Beiratstermine für das Jahr 2019 bekanntgegeben. Machen Sie sich schon jetzt über Ihre Projekte für 2019 Gedanken und sichern Sie sich die Förderung!

Sie spielen mit dem Gedanken, für ein F&E-Projekt Ihres Unternehmens eine Forschungsförderung zu beantragen? Dann sind die Beiratstermine für Sie besonders wichtig! Im Rahmen des sogenannten Basisprogramms können Unternehmen aller Größen Zuschüsse und Darlehen von bis zu 70 Prozent der eingereichten Kosten für ihr Vorhaben erhalten. Um eine Förderung zu beantragen, braucht es aber eine gezielte und gute Vorbereitung:
  1. Prüfen Sie, ob ein geplantes Projekt den Ausschreibungszielen entspricht.
  2. Erstellen Sie den Förderungsantrag sowie den Kostenplan.
  3. Planen Sie von der Projektidentifizierung bis zur Einreichung des Förderantrags rund drei Monate ein. Diese Vorbereitungsarbeiten können ebenfalls von der FFG gefördert werden.

Die Beiratstermine im Überblick:

Die Beiratstermine im Jahr 2019 finden an folgenden Tagen statt: Mittwoch, 30. Jänner 2019 Mittwoch, 20. März 2019 Donnerstag, 9. Mai 2019 Donnerstag, 27. Juni 2019 Mittwoch, 11. September 2019 Mittwoch, 23. Oktober 2019 Mittwoch, 4. Dezember 2019 Beachten Sie, dass Ihr Antrag nach der Einreichung noch von zwei Personen der FFG kaufmännisch und technisch geprüft wird. Damit genügend Zeit für die Prüfung und gegebenenfalls einen persönlichen Termin bei der FFG oder im Unternehmen bleibt, empfehlen wir, den Antrag bereits zehn bis zwölf Wochen vor der Beiratssitzung einzureichen. Machen Sie sich daher am besten schon heute Gedanken über Ihre Forschungsprojekte im Jahr 2019! Ihr Ansprechpartner: Mag. Christian Kranz CONFIDA Unternehmensberatung 8010 Graz • Herrengasse 13 • Austria T +43 316 817 666 0 • M +43 678 12 13 261 christian.kranz@confida.at • www.confida.at
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27.09.18

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REIN!Gewinn – jetzt Förderung beantragen!

Reichen Sie noch bis 30. November 2018 Ihre F&E-Projekte ein und holen Sie sich die Förderung für CO2-reduzierende Technologien!

Sie sind ein gewinnorientiertes steirisches Unternehmen, das in Forschungs- und Entwicklungsprojekte für CO2-reduzierende Technologien investiert hat? Dann reichen Sie Ihr Projekt bei der Steirischen Wirtschaftsförderung (SFG) ein. Die SFG stellt 2,5 Millionen Euro Förderung für F&E-Projekte zur Reinhaltung der steirischen Luft zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Die SFG fördert alle Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Dazu zählen Personalkosten, Nutzung von F&E-Infrastruktur Leistungen Dritter, Sach- und Materialkosten sowie anteilige Gemeinkosten in Unternehmen. Nähere Informationen finden Sie auf www.sfg.at/foerderung oder im PDF-Dokument der SFG.
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04.09.18

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Neue Kooperation bringt mehr Fördergeld

Die Kooperation der FFG mit den Bundesländern macht es möglich. Die Steiermark finanziert jetzt die FFG-Darlehen mit. Die Projektfinanzierungen erhöhen sich so bei regionalen Unternehmen auf bis zu 70 Prozent der Projektkosten! Basis der Projekte ist ein gemeinsamer Förderungsvertrag. Für Kooperationen werden Zusatzanreize angeboten, beispielsweise KMU-Bonus oder Kooperationsbonus.

Die Details zur Förderkooperationen in der FFG finden Sie hier.

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04.09.18

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FEMtech Praktika für Studentinnen: Bis zu 8.480 Euro Förderung!

Mehr Frauen für die naturwissenschaftlichen Bereiche gewinnen: Dieses Ziel haben die FEMtech Praktika für Studentinnen. Als Unternehmen können Sie von der Förderung profitieren, wenn Sie Studentinnen ein naturwissenschaftliches oder technisches Praktikum mit Bezug zu Forschung und Entwicklung bieten, das ein bis sechs Monate dauert. Weitere Kriterien sind unter anderem mindestens 28,5 Wochenstunden und ein Mindestgehalt von 1.400 Euro brutto.

Auch Abschlussarbeiten sind möglich

Die Praktika können bis 31. Juli 2019 durchgeführt und auch für Abschlussarbeiten genutzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Dauer des Praktikums und kann von 1.680 bis 8.480 Euro betragen. Worauf also warten? Je schneller Sie sich melden, desto höher sind Ihre Chancen!
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28.06.18

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Talente-Programm: Budget aufgestockt – Noch rasch Praktika einreichen!

Aufgrund der hohen Nachfrage erhöht das BMVIT die Fördermittel für die beiden Nachwuchsförderungen Talente Praktika für Schülerinnen und Schüler sowie FEMtech Praktika für Studentinnen um rund 500.000 Euro. Jetzt noch rasch einreichen! Nähere Informationen: https://www.ffg.at/praktika2018
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05.06.18

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Gestalten Sie die Fabrik der Zukunft mit!

Alle Infos zu CyberFactory#1, dem internationalen Gemeinschaftsprojekt im Bereich "Factory of the Future".

Ihr Unternehmen beschäftigt sich mit Automatisierungstechnik und möchte an einem internationalen Projekt zur Gestaltung der Fabrik der Zukunft (Factory of the Future) mitarbeiten? Dann melden Sie sich für das Projekt CyberFactory#1 von ITEA. Namhafte Konzerne sind schon beteiligt, unter anderem Airbus und das Fraunhofer AISEC Institute.

Weitere Informationen zum Projekt CyberFactory#1 finden Sie hier.

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