BREXIT: Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums

Seit Anfang des Jahres ist das Vereinigte Königreich kein Teil der EU mehr. Das Austrittsabkommen, welches zwischen beider Länder abgeschlossen wurde, läuft am 31. Dezember 2020 aus. Nach dem Ende des Übergangszeitraums werden sich die Steuer- und Zollvorschriften für Unternehmen erheblich ändern.

Mit dem Austritt ist das Vereinigte Königreich nicht mehr am EU-Beschlussfassungsprozess beteiligt. Gemäß des Austrittsabkommen ist es für die EU nun offiziell ein Drittland. Um den Übergang problemlos zu gestalten, haben sich die Länder auf einen Übergangzeitraum geeinigt, der am 31. Dezember 2020 ausläuft. Während des Übergangszeitraums gab es keine zoll- oder steuerlichen Auswirkungen.

Selbst wenn die Europäische Union und das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 eine sehr ehrgeizige Partnerschaft schließen, wird der Austritt des Vereinigten Königreichs ab dem 1. Jänner 2021 gravierende Auswirkungen für die öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger haben. Diese Veränderungen sind unvermeidlich. Daher sollten Unternehmen mit wirtschaftlichen Verbindungen mit dem Vereinigten Königreich sich darauf vorbereiten.

In der Broschüre der GD Taxud finden Sie wertvolle Infos. um sich gezielt auf die Änderungen vorzubereiten. Die Checkliste zeigt auf, welche Punkte es zu beachten gibt!