Brexit I: Detailanalyse Wirtschafts- und Steuerrecht

Das Vereinigte Königreich und die EU haben sich nach zehn Monaten Verhandlungen „last minute“ auf ein Abkommen geeinigt, das die künftigen Beziehungen ab 1. Jänner 2021 regeln wird. Mit dem Abkommen konnte aber jedenfalls in vielen Bereichen der worst case vermieden werden.

Der Entwurf des 1250 Seiten dicken Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien wurde veröffentlicht.

Nächste Schritte:

Nachdem die Verhandlungen erst kurz vor Ablauf des Übergangszeitraums abgeschlossen wurden und das Europäische Parlament nicht mehr vor Jahresende dem Abkommen zu-stimmen konnte, kommt es zu einer vorläufigen Anwendung des Abkommens bis zum 28. Februar 2021 auf Basis eines Ratsbeschlusses. Das britische Parlament hat dem Abkommen am 30. Dezember 2020 zugestimmt.

Der Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommens besteht aus drei Hauptteilen

1. Freihandelsabkommen

• Handel von Waren und Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Nachhaltigkeit, Fischerei, Daten-schutz, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

• Nullzölle und Nullquoten

• Faire Wettbewerbsbedingungen: Hohes Schutzniveau in Bereichen Umweltschutz, Klima-wandel und Kohlenstoffpreisgestaltung, Sozial- und Arbeitnehmerrechte, Steuertranspa-renz und staatliche Beihilfen, solide und gleiche Wettbewerbsbedingungen inklusive Streitbeilegungsmechanismus plus Sanktionsmechanismus

• Rahmen für gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs: 5 ½ Jahre Übergangsphase mit -25% Fangquote für EU, ab 2021 jährliche Verhandlungen.

• Dauerhafte und nachhaltige Vernetzung in Bereichen Luft-, Straßen-, Schienen- und See-verkehr (aber nicht gleicher Marktzugang wie Binnenmarkt) inklusive gleiche Wettbe-werbsbedingungen

• Energie: neues Modell für den Handel und die Verbundfähigkeit mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb, einschließlich Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen, und für die Erzeugung erneuerbarer Energien.

• Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

• Teilnahme an EU-Programmen für 2021-2027 wie Horizon Europa (aber nicht Erasmus)

2. Sicherheitspartnerschaft

Neuer Rahmen für Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen

3. Horizontale Vereinbarungen:

Handhabung und Kontrolle des Abkommens und Einsetzung eines Gemeinsamen Partner-schaftsrats zur ordnungsgemäßen Anwendung des Abkommens. Dabei gibt es verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Beide Parteien können im Falle von Ver-stößen gegen das Abkommen sektorübergreifende Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies gilt für alle Bereiche der Wirtschaftspartnerschaft.

Weiterführende Informationen:

BREXIT: Vorschriften im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ab 1. Jänner 2021

Das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat eine Aussendung zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, in der die ab 1. Jänner 2021 geltenden neuen Vorschriften im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr dargestellt werden, veröffentlicht.

Es werden auch die in den Anhängen des Abkommens festgelegten Muster der entsprechenden Genehmigungen, Lizenzen und Fahrtenblätter übermittelt.

Weiterführende Informationen sind auch auf der Webseite wko.at/brexit zu finden.