Der Brexit und seine Folgen für britische Gesellschaftsformen (Ltd.)

Wir haben für Sie zusammengefasst, welche rechtlichen Folgen der Brexit für die steirischen Unternehmen mit sich bringt. 

Auch wenn sich die Informationen zum Brexit fast täglich ändern, steht eines bereits fest: Wenn Großbritannien aus der EU austritt, endet die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaftsformen, die nach britischem Recht in Österreich gegründet wurden. Gibt es keine Nachfolgeregelung, werden britische „Limited“ (Ltd) mit Verwaltungssitz in Österreich zu ausländischen Gesellschaften. Damit könnte es zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit des ausländischen Rechtsträgers kommen und es würde das Aus für britische „Limited“ in Österreich bedeuten.

In Deutschland sind gesetzliche Initiativen geplant, die eine leichtere Umwandung der englischen Ltd. in eine Gesellschaftsform ermöglichen. Für Österreich sind solche Initiativen aber bisher noch nicht bekannt. Daher ist es für österreichische Unternehmen besonders wichtig, noch vor dem 29. März 2019 eine alternative Rechtsform zu finden. So kann die britische „Limited“ in eine österreichische Rechtsform wie zum Beispiel eine GmbH umgewandelt werden oder auch mit einem österreichischen Rechtsträger verschmelzen.

Foto: Adobe Stock