Nachweis über Notwendigkeit von Überstunden

Gerade im Bereich der Nacht- und Sonntagsüberstunden müssen Unternehmen die betriebliche Notwendigkeit dieser Maßnahmen nachweisen. Ein allgemein dargestelltes Interesse stellt daher auch keine zwingende betriebliche Notwendigkeit dar.

Worauf Sie im Detail achten müssen, erfahren Sie im PDF „Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis“ auf Seite 14.

 

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